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VG Ansbach, 06.12.2006 - AN 11 K 06.02511 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Ansbach, 04.06.2008 - AN 11 K 08.00299
Verpflichtung zur Einschlüsselung von Abfällen nach dem Anhang zu § 2 Abs. 1 AVV …
Im Rahmen der Verwaltungsstreitsache AN 11 K 06.02511 habe die Klägerin selbst vorgetragen, dass zwei Fehllieferungen von unbehandeltem Bahnschotter "versehentlich" unter der AVV 17 05 04 eingeschlüsselt worden seien.So hat das Landratsamt zur Begründung der Registerführungspflicht auf die von der Klägerin zugestandene unzutreffende Einschlüsselung von Gleisschotter in der Vergangenheit abgestellt (vgl. hierzu Beschluss des VG Ansbach vom 6.12.2006, AN 11 K 06.02511 ), ebenso auf die beim Ortstermin im Oktober 2007 festgestellte "Vermischung" von Materialien beim Ausbau aus der Tongrube ..., ferner auf die Ergebnisse einer Beprobung im Dezember 2006 sowie auf den Umstand, dass hinsichtlich des aus der Tongrube ... abtransportierten und in der Recyclinganlage "..." zwischengelagerten Materials teilweise keine Einschlüsselungen mehr stattgefunden haben.